Im Jahr 2025 stehen Veränderungen in der Pflege an: Es werden zusätzliche Leistungen bereitgestellt, jedoch steigt auch der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte. Ab dem 1. Januar 2025 werden die Pflegeleistungen um 4,5 Prozent angehoben. Zum 1. Juli 2025 gibt es durch das neue gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege die Möglichkeit, je nach Bedarf Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Welche Angebote werden von der Pflegekasse finanziert?
Mit welchen Leistungen kann die Pflege und Unterstützung zu Hause organisiert werden?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um das gemeinsame Jahresbudget in Anspruch zu nehmen?
Antworten auf diese und andere Fragen gibt die Alzheimer Gesellschaft Brandenburg e.V. Selbsthilfe Demenz am Montag, den 24.02.2025, von 17 bis 18 Uhr.
Neben einem fachlichen Input stehen Sie im Vordergrund. Wenn Sie bereits konkrete Fragen haben, senden Sie diese bei Ihrer Anmeldung bitte gleich mit.
Freue Dich auf einen spannenden fachlichen Vortrag. Ein Anwendungsfall veranschaulicht die Veränderungen in der Pflegeversicherung. Es bleibt viel Raum für Diskussionen. Die Veranstaltung richtet sich an Patienten und Patientinnen, Angehörige und die interessierte Öffentlichkeit.
Weitere Informationen und den Link zur Anmeldung gibt es hier.
Ort | digital |
Datum | 14.02.2025 von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Veranstalter | Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.V. Selbsthilfe Demenz |
Ansprechperson | Antje Baselau Telefon: 033127346111, E-Mail: baselau@alzheimer-brandenburg.de |
Anmeldung | Hier geht es zur Anmeldung. |