Beschwerdemöglichkeiten
Deine Rechte: Du darfst dich jederzeit beschweren
Wenn Du das Gefühl hast, dass in Deiner Behandlung etwas nicht richtig gelaufen ist, darfst Du Dich jederzeit beschweren – ohne Nachteile für Deine weitere Behandlung.
Eine Beschwerde kann Dir helfen:
- Probleme schneller zu klären, die Dich belasten.
- Missverständnisse zu lösen, damit alle wissen, was passiert ist.
- die Qualität Deiner Behandlung zu verbessern – für Dich und andere.
- Deine Rechte als Patient*in zu stärken, weil Du sagst, was Dir wichtig ist.
In welchen Situationen ist eine Beschwerde sinnvoll?
Du kannst Dich beschweren, wenn zum Beispiel:
- Du nicht ausreichend aufgeklärt wurdest, etwa zu Risiken oder Abläufen.
- Du einen Behandlungsfehler vermutest oder die Versorgung unzureichend war.
- Deine Patientenrechte nicht beachtet wurden (z. B. fehlende Einwilligung).
- es zu schweren organisatorischen Problemen kam, z. B. keine Möglichkeit Fragen zu stellen oder sehr lange Wartezeiten bei medizinisch wichtigen Anliegen.
Mehr Beispiele findest Du auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit: gesund.bund.de unter > Beschwerde über ärztliche Behandlung.
So läuft eine Beschwerde ab – Schritt für Schritt
1. Die richtige Stelle finden
Ăśberlege, wen die Beschwerde betrifft:
- ein Krankenhaus
- eine Arztpraxis oder Zahnärztin/Zahnarzt
- Deine Krankenkasse
2. Beschwerde einreichen
Du kannst Dich schriftlich, per E-Mail oder persönlich beschweren. Viele Stellen haben auch Formulare.
Auf Wunsch kannst Du Deine Beschwerde anonym einreichen.
3. PrĂĽfung der Beschwerde
Die zuständige Stelle prüft Dein Anliegen, spricht ggf. mit Beteiligten und dokumentiert die Ergebnisse.
4. RĂĽckmeldung erhalten
Du bekommst eine Antwort – oft mit Lösungsvorschlägen oder weiteren Schritten.
An welche Stellen Du Dich mit Deiner Beschwerde wenden kannst
Je nach Situation gibt es verschiedene Stellen, die Deine Beschwerde entgegennehmen und prĂĽfen.
Im Folgenden findest Du die wichtigsten Anlaufstellen – von Krankenhäusern über Ärztinnen und Ärzte bis zur Krankenkasse.
Beschwerden im Krankenhaus
PatientenfĂĽrsprecher*innen
In vielen Krankenhäusern gibt es Patientenfürsprecher und -fürsprecherinnen. Sie sind unabhängig und vertreten Deine Anliegen gegenüber dem Krankenhaus. Sie können Deine Beschwerde auch anonym weiterleiten.
Patientenfürsprecher*innen findest Du auf den Webseiten der einzelnen Krankenhäuser oder über das Deutsche Krankenhausverzeichnis.
> Zum Deutschen Krankenhausverzeichnis
Internes Beschwerdemanagement der Krankenhäuser
Alle Krankenhäuser haben eine interne Beschwerdestelle. Dort kannst Du Dich beschweren, wenn etwas bei Deiner Behandlung oder im Ablauf nicht gut gelaufen ist.
Im Deutschen Krankenhausverzeichnis findest Du:
- die nächste Klinik in Deiner Nähe
- die Kontaktstelle fĂĽr Beschwerden
- ob es dort PatientenfĂĽrsprecher*innen gibt
> Zum Deutschen Krankenhausverzeichnis
Beschwerden über Ärztinnen und Ärzte
Bei Beschwerden über ärztliche Behandlung kannst Du Dich an die Landesärztekammer Brandenburg wenden.
Sie prĂĽft:
- mögliche Behandlungsfehler,
- Verstöße gegen ärztliche Pflichten
- und unterstützt bei der Klärung des Falls.
> Zur Landesärztekammer Brandenburg – Beschwerdeverfahren
Beschwerden über Zahnärztinnen und Zahnärzte
Bei Problemen im Zusammenhang mit einer zahnärztlichen Behandlung ist die Landeszahnärztekammer Brandenburg zuständig. Sie führt ebenfalls eigene Prüfverfahren durch.
> Zur Landeszahnärztekammer Brandenburg – Patienteninformationen
Beschwerden ĂĽber Krankenkassen
Wenn Deine Krankenkasse eine Leistung verweigert, Du widersprüchliche Informationen erhältst oder Entscheidungen unklar sind, kannst Du Dich an die Aufsichtsbehörden der Krankenkassen wenden.
> Zur Bundesweite Übersicht der Aufsichtsbehörden (Bundesministerium für Gesundheit)
Unterstützung vor oder während Deiner Beschwerde
Wenn Du unsicher bist, wie Du eine Beschwerde formulieren oder einreichen sollst, kannst Du Unterstützung bekommen. Auf unserer Seite > Beratung zu Patientenrechten im Land Brandenburg findest Du Stellen, die Dir helfen können.
Diese Stellen unterstĂĽtzen Dich zum Beispiel dabei:
- Dich zu begleiten
- Deine Rechte zu verstehen, bevor Du Dich beschwerst
- zu prüfen, ob eine Beschwerde sinnvoll und möglich ist
- Ereignisse und Unterlagen zu sortieren
- bei Bedarf beim Schreiben der Beschwerde zu helfen
- den passenden Weg für Deine Beschwerde auszuwählen
Zur Seite > Beratung zu Patientenrechten im Land Brandenburg