Patientenrechte

Im deutschen Gesundheitssystem gibt es viele Regeln, die sicherstellen sollen, dass alle Menschen gut versorgt werden. Dazu gehört zum Beispiel, dass im Notfall jeder Mensch schnell Hilfe bekommt und dass genügend Arztpraxen vorhanden sind.

Patientenrechte sollen Dir dabei helfen, dass Du gemeinsam mit ärztlichem Fachpersonal Entscheidungen über Deine Behandlung und Therapie treffen kannst. 

Drei Deiner wichtigsten Patientenrechte: Vorsorgedokumente

Deine wichtigsten Patientenrechte stehen in drei Vorsorgedokumenten: 

1. Patientenverfügung

Du legst im Vorhinein fest, welche medizinischen Behandlungen Du in Fällen erlaubst oder ablehnst. Das gilt für den Fall, dass Du später nicht mehr selbst entscheiden kannst.

2. Betreuungsverfügung

Du legst fest, wen das Gericht als Betreuer oder Betreuerin einsetzen soll, wenn Du Deine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kannst. Das Gericht entscheidet darüber, beachtet aber Deine Wünsche. Du kannst auch festlegen, wer Dich nicht betreuen soll.

3. Vorsorgevollmacht

Du bestimmst selbst eine Vertrauensperson, die für Dich entscheiden darf, wenn Du Deine Angelegenheiten nicht mehr allein regeln kannst. Diese Person kann ohne gerichtliche Betreuung für Dich handeln, zum Beispiel bei gesundheitlichen Entscheidungen, Behörden oder finanziellen Fragen.
Eine wirksame Vorsorgevollmacht kann verhindern, dass das Gericht eine Betreuung anordnet. Die bevollmächtigte Person handelt direkt in Deinem Auftrag.

Vorsorgeleitfaden Brandenburg

Der Vorsorgeleitfaden des Justizministeriums Brandenburg erklärt diese Dokumente ausführlicher und enthält auch die notwendigen Formulare, die Du für die Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht benötigst.
> Hier geht es zum Vorsorgeleitfaden.

Deine Patientenrechte

Als Patient oder Patientin hast Du viele Rechte, die Dich schützen und Dir Mitbestimmung ermöglichen. 

7 wichtige Beispiele sind:

1. Freie Arztwahl
Du hast das Recht, Deinen Arzt oder Deine Ärztin frei zu wählen. Du darfst Dich auch nach einiger Zeit noch umentscheiden, oder Dir eine zweite Meinung einholen. 

2. Recht auf verständliche Aufklärung
Du hast das Recht auf angemessene und verständliche Informationen, Beratung und Aufklärung durch Deinen Arzt oder Deine Ärztin.

3. Einsicht in Deine Unterlagen
Du darfst Deine Behandlungsunterlagen einsehen und Kopien erhalten.

4. Recht auf eine angemessene Behandlung
Du hast Anspruch auf eine ausreichende und zweckmäßige Behandlung auf Grundlage der zur Verfügung stehenden medizinischen Angebote. 

5. Rechte bei Behandlungsfehlern
Bei einem Behandlungs- oder Aufklärungsfehler hast Du Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Du kannst Dich dazu beraten lassen.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten findest Du auf unseren Seiten >Beratungsstellen und >Beschwerdemöglichkeiten. 

6. Gemeinsame Entscheidungen
Du entscheidest immer mit, welche Behandlung durchgeführt wird. Eine Behandlung darf nur stattfinden, wenn Du zugestimmt hast.

7. Rechte im Krankenhaus
Du hast Anspruch auf den Austausch mit Klinikpersonal und auf ein gutes Entlassmanagement.
Das bedeutet:

  • Du wirst von der Aufnahme bis zur Entlassung zu Deiner Behandlung beraten. 
  • Bei der Entlassung erhältst Du eine Beratung darüber, wie Deine Anschlussbehandlung weitergeht.